Bremen – Altenpflegeheim „pleite“!
Ob sie als ein Altenpflegeheim angemeldet oder als ein privates Krankenhaus,
werden sie zahlungsunfähig, dann wird das für die zu Pflegenden ein „Graus“.
Hier sind bei drohender Insolvenz vorzeitig die Sozialbehörden mit einzubinden,
ob sich mit einer stützenden Finanzierung lässt sich dann ein Ausweg noch finden.
Die Betreiber haben als Verpflichtung für den Schutz der Bewohner zu garantieren,
damit die nicht bei einer Insolvenz ungeschützt ihre „letzte“ Heimat dann verlieren.
Sollten die Betreiber der Meldepflicht einer möglichen Insolvenz nicht nachkommen,
dann werden sie in persönlicher finanzieller Haftung oder auch in Arrest genommen.
Die Investoren, die Pflegeheime oder Krankenhäuser ohne Verantwortung betreiben,
nur um hohe Renditen abzuschöpfen und staatliche Zuschüsse sich einzuverleiben.
Als Pflegeheim eine Zulassung zu bekommen, müssen sie für Personal garantieren,
denn so wird vermieden, dass durch eine Unterversorgung die Pflegenden verlieren.
Die Senioren, die sich im Altenpflegeheim zu einer Gruppe dann zusammenfügen,
diese Gruppe darf man nicht einfach auseinander dividieren und dadurch belügen.
Denn sie das soziale Zusammenleben als eine wichtige Komponente wert schätzen,
wird man durch die Behandlung als finanzielle Manövriermasse auch sehr verletzen.
Sie werden dadurch auch ihre gefundenen freundschaftlichen Strukturen verlieren,
so etwas darf es in einer verantwortllch handelnden Gesellschaft nicht passieren.
Die Pflegeheime als Gesellschaften nur mit eingeschränkter Haftung zu erlauben,
zählt zu den Naivitäten und unsere Aussichtsbehörden sollten nicht alles glauben.
Es geht um pflegebedürftige Menschen, die ihren Lebensabend wollen beschließen
und mit anderen Gleichgesinnten die Früchte ihres Lebens gemeinsam zu genießen.
Außer nur einer Zertifizierung als ein anerkanntes Altenpflegeheim zu durchlaufen,
muss auch festgestellt werden, ob sie solvent und die Lebensmittel können kaufen.
© Rainer Dambroth – 05.01.2023 – www.overline-poetry.de