Vorgarten zum „Böllern“ zu vermieten (Corona-Silvester)

Ich traute meinen Augen nicht und habe es erst nicht geglaubt,
als ich den Artikel las: „Im eigenen Vorgarten ist Böllern erlaubt“.
Das heißt, die „Besitzer“ dürfen böllern in ihrem eigenen Garten
und die „Mieter“ müssen beim Zusehen draußen am Zaun warten.

Um bei „ganz Gewitzten“ eine wachsene Idee gleich zu vernichten,
dieses ist nur von einem Landkreis in Niedersachsen zu berichten.
Dieses Vorgehen kann man nur mit einem Kopfschütteln begleiten,
will man die Bürger damit ärgern, oder eine Freude damit bereiten.

Dicht gedrängt stehen sie am Zaun, um dieses Ereignis zu erleben,
aber poltitisch beschlossen, dass es „Bürgernähe“ darf nicht geben.
Nur um Bürgern zu gefallen, werden Verordnungen „aufgeweicht“
ich habe nicht begriffen, was man mit „Halbherzigkeiten“ erreicht.

Was denken sie sich bloß dabei, die Verwaltung und die Politik?
Bestimmt nicht an Gleichheit und das beweist wenig Geschick!
Wenn Verbote, dann werden sie doch für alle gleich gemacht,
oder ist das der „Amtsschimmel“ der wiehert und dabei lacht?

© Rainer Dambroth – 28.12.2020 – www.overline-poetry.de

Corona Impfung Konzept(losigkeit)