Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD)

Bei einer verderblichen Ware ist das Datum die Mindesthaltbarkeit,
denn die Verwendbarkeit einer Ware weit über die angegebene Zeit.
Auch nach dem „aufgedruckten Datum“ einer Mindesthaltbarkeit,
bleiben diese Lebensmittel noch lange für uns genussfähig bereit.
Der Verbraucher doch den Begriff „mindest“ oft falsch verwendet,
denn es heißt nicht, dass nach Ablauf die Genießbarkeit dann endet

Unsere Sensoren: die Augen, die Nase und „Geschmack im Mund“,
entscheiden, ob eine Ware noch „essbar“ und somit noch „gesund“.
Unter besonderen Umständen leidet etwas die eingepackte Qualität,
oder die Zutaten entmischen sich, wenn es schon zeitlich sehr spät.
Hier bereits schon von „vergifteten“ Lebensmittel dann zu sprechen,
wird sich finanziell nur negativ an dem Portemonnaie dann „rächen“.

Sind Lebensmittel verdorben, verfault oder bedeckt mit Schimmel,
müssen sie entsorgt, damit man nicht ins Krankenhaus oder Himmel.
Die Unwissenheit der Verbraucher schon merkwürdige Blüten treibt,
wenn zeitlich überschrittene Lebensmittel sich nicht mehr einverleibt.
Wenn die Mindesthaltbarkeit ist mit Tagesende dann „abgelaufen“,
werden sie unbedarft entsorgt und man wird diese neu dann kaufen.

Auf die einem gestellte Frage: „Wie alt willst du denn mal werden“,
heißt: „Wie viel Zeit willst du mindestens verbringen hier auf Erden“
Und wird ein Mindestalter quasi als „Mindesthaltbarkeit“ genannt,
welches nach Überschreitung nicht als „Todesdatum“ dann bekannt.
Sondern wir hoffen, das wir noch lange über diese Zeit noch leben
und über die Mindestzeit viele „Genussmomente“ für uns ergeben.

© Rainer Dambroth – 30.06.2024 – www.overline-poetry.de

*) unbedarft = keine Erfahrung besitzend, gewisse Zusammenhänge nicht durchschauend, naiv
Definionen von Oxford Languages

Mindesthaltbarkeits- und Verbrauchsdatum

04.08.2021 — Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) ist kein Wegwerfdatum. Vielmehr gibt es den Zeitpunkt an, bis zu dem ein Lebensmittel unter angemessenen Aufbewahrungsbedingungen seine spezifischen Eigenschaften (z. B. Geschmack, Farbe und Konsistenz) behält.

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (Link zur Startseite)