Denkmalschützer in Deutschland
Werden Gebäude aus Kostengründen vom Schulamt nicht renoviert,
sich der Denkmalschutz dann für „zerfallene Gebäude“ interessiert.
Ab diesem Zeitpunkt dürfen die Gebäude dann nicht weiter saniert,
auch wenn dadurch eine „Nutzbarkeit des Gebäudes“ wird „riskiert“.
Die Denkmalschutzbehörde hat eine Reparatur der Schule untersagt,
so manches Mal den Sinn dieser behördlichen Verfügung hinterfragt.
Wen soll dieses „Mal zum Denken“ an vergangene Zeiten anregen,
hier sollte sich der „sachbezogene Verstand“ der Behörde bewegen.
In einer Schule die Decke vom Klassenzimmer „herunter gekracht“,
für die Instandsetzung vom Denkmalschutz eine Blockade gemacht.
Die Schüler müssen zu Fuß zu Räumen in der Nähe dann hingehen,
weil der Denkmalschutz die Reparatur untersagt, nicht zu verstehen.
Die Denkmalschützer schützen vorrangig ihren „Amtsschimmelstall“,
denn sie wollen weiter „Amtsschimmel“ reiten und das in jedem Fall.
So werden weiter fragwürdige Paragraphen in Anwendung gebracht,
die für ihren „Amtsschimmelreitstall“ wurden sich extra ausgedacht.
So manches Mal fragt man sich, warum ein Objekt wird geschützt,
denn ohne Erkenntnis dieses in entfernter Zukunft doch wenig nützt.
Hier sollten die Nutzung und Sicherheit für die Bürger ausgewogen,
sonst werden Bürger in der Zukunft mit der Vergangenheit belogen.
„Eine Mauer im Zerfall“ wurde dem Denkmalschützern unterstellt,
so man hoffte, das dieses Denkmal zukünftig den Bürgern gefällt.
Zur Sicherung musste diese Mauer dann mit einem Zaun versehen
und die Ironie: Bürger können auf den Fußweg nicht mehr gehen.
© Rainer Dambroth – 27.12.2024 – www.overline-poetry.de
Amtsschimmelreiter
Denkmalschutz – der Treppenwitz!
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