Vorgarten zum „Böllern“ zu vermieten (Corona-Silvester)
Ich traute meinen Augen nicht und habe es erst nicht geglaubt,
als las diese Neuigkeit: Im eigenen Vorgarten ist Böllern erlaubt.
Das heißt, die „Besitzer“ dürfen böllern in ihrem eigenen Garten
und die „Mieter“ müssen beim Zusehen draußen am Zaun warten.
Weiterlesen / read more – 28.12.2020